Lexikon: Gemeine Rosengallwespe

Die Gemeine Rosengallwespe (Diplolepis rosae) ist ein Vertreter der Gallwespen (Cynipidae). Die 3 bis 5 Millimeter große Wespe entwickelt sich an Rosen, wobei sie typische Gallen an den Enden der Sprosse bildet. Diese Gallen besitzen haarartige Auswüchse und sind bekannt als Rosenapfel, Bedeguare oder Schlafapfel. Den letztgenannten Namen bekamen die Gallen, weil sie schlaffördernd wirken sollten, wenn man sie unter das Kopfkissen gelegt hat. Die Gallen sind hart verholzt.

Lexikon: Traubenkirschen-Gespinstmotte (Yponomeuta evonymellus)

Die Gespinst- und Knospenmotten (Yponomeutidae) sind eine Familie der Schmetterlinge. Sie kommen weltweit mit etwa 900 Arten vor, davon sind aus Europa 116 Arten bekannt, von denen wiederum 74 auch in Mitteleuropa vorkommen. Ihr Hauptverbreitungsgebiet sind die Tropen.

Lexikon: Goldglänzende Rosenkäfer (Cetonia aurata)

Der Goldglänzende Rosenkäfer, auch Gemeine Rosenkäfer ist ein Käfer aus der Unterfamilie der Rosenkäfer (Cetoniinae). In Deutschland gehört er zu den geschützten Käferarten und wurde zum Insekt des Jahres 2000 gewählt.

Lexikon: Hagebutte (Rosa canina)

Als Hagebutten bezeichnet man die ungiftigen Früchte verschiedener Rosenarten, besonders der Hundsrose. Der Namensteil Hag- weist auf das Vorkommen der Pflanze (Rosa canina) an Hecken hin, während der zweite Teil des Namens Butte dem alten Lautstand des süddeutschen Butz, Butzen (Verdickung) entspricht. Als Hagebutten werden landläufig auch die Wildrosen selbst bezeichnet, an denen Hagebutten wachsen (vor allem die Hundsrose, Rosa canina).

Lexikon: Hornisse (Vespa crabro)

Artenschutz

Die Hornisse ist in Deutschland eine nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art, im Gegensatz zu früher, steht sie in keinem Bundesland mehr auf der Roten Liste. Es dürfen deshalb keine bewohnte Nester in der Bundesrepublik Deutschland vernichtet werden. Muss ein Volk aber dennoch entfernt werden, kann es oft von geschulten Personen umgesiedelt werden. Dazu ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Auskunft erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung.

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