Artenschutz
Die Hornisse ist in Deutschland eine nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art, im Gegensatz zu früher, steht sie in keinem Bundesland mehr auf der Roten Liste. Es dürfen deshalb keine bewohnte Nester in der Bundesrepublik Deutschland vernichtet werden. Muss ein Volk aber dennoch entfernt werden, kann es oft von geschulten Personen umgesiedelt werden. Dazu ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Auskunft erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung.